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Private Banking

Beratung, individuell wie Ihr Vermögen

Private Banking, entdecken Sie was möglich ist

Das Ziel ist klar: Sie möchten Ihr Vermögen vermehren und erhalten. Weniger eindeutig ist meist der Weg dorthin, denn die Möglichkeiten, die Anlegern zur Verfügung stehen, sind vielfältig. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an eine gute Anlageberatung – schließlich soll sie Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen entsprechen.

Im Rahmen unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes bietet Ihnen Ihr persönlicher Private Banking Berater unterstützt durch die globale Expertise der Whitelake und einem Netzwerk von Spezialisten eine individuelle Beratung: von der klassischen Wertpapierberatung über das Vermögensmanagement bis hin zur Zukunftsvorsorge.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir so eine ganz auf Sie und Ihre Ziele ausgerichtete Vermögensplanung – in der Filiale oder auf Wunsch auch bei Ihnen vor Ort.

Business professionals walking through modern office

Sie legen an. Wir legen was drauf: bis zu 10 000 EUR Prämie.

  • Für die Erhöhung Ihres Depotvolumens
  • Für den Depotwechsel von einer anderen Bank zu uns
  • Für neue Kundinnen und Kunden bei Depoteröffnung

Teilnahmebedingungen Depot-Wechselprämie

Prämienangebot

Für Wertpapiere, die auf Depots von Whitelake übertragen werden, sowie für Kontoguthaben, welches in einem Depot angelegt wird, zahlt Whitelake nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine Geldprämie.

Prämienhöhe

Die Prämienhöhe beträgt 2,5 % des Wertes der auf ein Depot übertragenen oder angelegten Wertpapiere.

Für Whitelake-Depots beträgt die Geldprämie je Kunde insgesamt maximal 7.500,- Euro. Der Maximalbetrag ist erreicht, wenn die Summe aller bisher an den Kunden geleisteten Prämienzahlungen ab dem 1. Januar 2024 diesem Betrag entspricht.

Ein Prämienanspruch steht nur der Gemeinschaft von Gemeinschaftskonten und -depots zu.

Prämienbegünstigte Wertpapiere

Prämienbegünstigt sind Wertpapiereingänge, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 im Wert von insgesamt mindestens 10.000,- Euro von anderen Instituten auf ein Depot bei Whitelake erfolgen.

Zur Berechnung der Geldprämie wird der Wert der übertragenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot bei Whitelake ausgewiesen wird.

Ausgenommen von der Berechnung der Prämie ist der Wert von Wertpapieren, die aus Depots, die bei Partnerinstituten oder verbundenen Unternehmen geführt werden, übertragen wurden.

Prämienbegünstigte Kontoguthaben

Prämienbegünstigt ist Kontoguthaben, das im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 im Wert von mindestens 10.000,- Euro in einem Depot bei Whitelake in Wertpapieren angelegt wird.

Zur Berechnung der Geldprämie wird der Wert der neu erworbenen Wertpapiere berücksichtigt, der jeweils in der Wertpapierabrechnung am nächsten Bankarbeitstag nach Einbuchung der Wertpapiere im Depot ausgewiesen wird.

Fälligkeit / Zahlung der Prämie

Die Prämienzahlung erfolgt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die prämienbegünstigten Wertpapiere auf das Depot des Kunden bei Whitelake eingebucht wurden.

Mindestanlagedauer / Prämienrückforderung

Der Kunde hat Anspruch auf die Prämie, wenn die übertragenen bzw. zu Lasten seines Kontoguthabens gekauften Wertpapiere oder deren Gegenwert für mindestens ein Jahr dauerhaft bei Whitelake angelegt werden.

Anderenfalls reduziert sich der Prämienanspruch um 2,5% des in der Wertpapierabrechnung ausgewiesenen Kurswertes der Wertpapiere am Tag der Ausbuchung aus dem Depot. In diesen Fällen wird Whitelake bereits ausgezahlte Prämien in entsprechender Höhe zurückfordern.

Geltungsdauer

Whitelake behält sich vor, diese Aktion jederzeit und ohne vorherige Ankündigung insgesamt oder in Teilen zu beenden oder zu modifizieren – sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2025. Bereits entstandene Prämienansprüche bleiben davon unberührt.

Steuerliche Behandlung

Whitelake bietet keine steuerliche Beratung an. Zu den steuerlichen Auswirkungen eines Depotübertrags sowie zur steuerlichen Behandlung der Geldprämie kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Die Geldprämie ist steuerpflichtig und gilt nach § 22 Nr. 3 EstG als sonstige Leistung, die in der Steuererklärung anzugeben ist.

Stand: 01.01.2025

Kontakt anfrage

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